Kanzlei
Dr. Tamm

Fachanwalt für Versicherungsrecht Würzburg, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung , Beratung, Antragstellung, Nachprüfungsverfahren, Unfallversicherung, Rente, Unfallrente, Invalidität, Schweinfurt,  Frankfurt,  Nürnberg, Fachanwalt für Versicherungsrecht Würzburg, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung , Beratung, Antragstellung, Nachprüfungsverfahren, Unfallversicherung, Rente, Unfallrente, Invalidität, Schweinfurt,  Frankfurt,  Nürnberg, Fulda, Kissingen, Erlangen, Aschaffenburg

Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht

Würzburg

Kontakt:

 

Kaiserstr. 13

97070 Würzburg

 

Tel:  0931- 32 98 72 90

Fax: 0931- 32 98 72 94

 

tamm@tamm-law.de

www.tamm-law.de

 

Datenschutzerklärung

 

Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit,  Fachanwalt, Berufsunfähigkeitsversicherung, Würzburg, Versicherungsrecht , Antragstellung, Beratung, Nachprüfungsverfahren, Anfechtung

Nicht selten mündet eine anfängliche Arbeitsunfähigkeit in eine Berufsunfähigkeit oder führt ein Unfallereignis unmittelbar eine Berufsunfähigkeit herbei. Neben den Verlust der vollen Arbeitskraft tritt dann meist auch der Verlust des Arbeitsplatzes, die wirtschaftliche Existenz ist akut bedroht. Aus gutem Grund wird der rechtzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von Verbraucherschützern und anderen Experten daher stets als besonders wichtig angesehen.

Die Antragstellung beim Versicherer ist jedoch mit einer Vielzahl von Tücken versehen, die Versicherungsnehmern regelmäßig unbekannt sind. In vielen Fällen kommt es daher zur Ablehnung von Leistungsansprüchen, nur weil anwaltlich nicht beratene Versicherungsnehmer Fehler bei der Antragstellung machen. Dies ergab auch eine Anhörung im Bundesjustizministerium zum Thema "Regulierungspraxis in der Versicherungswirtschaft" am 3.9.2013. Danach schrecken viele Versicherte davor zurück, ihre Ansprüche mithilfe eines Rechtsanwalts durchzusetzen und nehmen die Leistungsablehnung des Versicherers hin. In manchen Fällen bieten die Versicherer die Zahlung einer Pauschalsumme an, machen dabei aber zur Voraussetzung,  dass im Gegenzug der Versicherungsvertrag aufgehoben wird, so dass der Versicherungsnehmer die Absicherung für das Risiko der Berufsunfähigkeit für die Zukunft verliert. Oft sind solche Abfindungs- und Aufhebungsvereinbarungen angreifbar, aber es sollte durch rechtzeitige anwaltliche Beratung besser von vornherein vermieden werden, dass es zu einer solchen Situation überhaupt kommt.

Ein strategisch gut durchdachtes Vorgehen ist besonders in den Fällen wichtig, in denen der Versicherungsnehmer noch Krankentagtagegeld aus einer Krankentagegeldversicherung erhält oder parallel auch Ansprüche gegenüber einem berufsständischen Versorgungswerk (z.B. Ärzteversorgung, Apothekerversorgung, Versorgung der Steuerberater und Rechtsanwälte) oder der Deutschen Rentenversicherung in Betracht kommen. Liegt der Berufsunfähigkeit ein Unfall zugrunde, so muss daran gedacht werden, dass enge Fristen einzuhalten sind, deren Nichtbeachtung zum Verlust von Ansprüchen führen kann. Liegt dem Unfall ein Fremdverschulden zugrunde, ist außerdem  an Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher und an deren Verjährung zu denken.

In den letzten Jahren war eine stete Zunahme psychischer Erkrankungen festzustellen und dies schlägt sich auch im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeldversicherung deutlich nieder. In vielen der von der Kanzlei betreuten Fälle geht es daher bei der Antragstellung um Krankheitsbilder wie chronische Erschöpfung, Burn-Out, CFS und Depressionen. Häufig kommen die Betroffenen dabei aus einem Berufsbereich, in dem das Risiko, an einer dieser Krankheiten zu erkranken,  bekanntermaßen besonders hoch ist (u.a. Manager und Führungskräfte, Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Polizeibeamte).

Es empfiehlt sich, die Geltendmachung von Rentenansprüchen wegen Berufsunfähigkeit  möglichst früh in fachkundige Hände zu legen. Die Betreuung durch einen Makler reicht nach unserer Erfahrung regelmäßig nicht aus. Auch Anwälte, die nur gelegentlich im Versicherungsrecht tätig sind, wissen nach unserer Kenntnis selten um die hohen Anforderungen, die die Gerichte an den Vortrag des Versicherungsnehmers stellen.

Ebenso wie das Medizinrecht, so ist auch das Versicherungsrecht eine ausgesprochen komplexe Materie. Dies gilt in besonderem Maße seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2008, denn eine Vielzahl von Fragen ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Umso wichtiger ist es, sich mit seinem Anliegen frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, der mit guten Argumenten fachlich fundiert für die Position des Versicherungsnehmers streiten kann.

Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, sollten Sie die Flinte nicht vorschnell ins Korn werfen, sondern zunächst mit uns sprechen. Dr. Tamm wird für Sie prüfen, ob  es sich lohnt, eine solche Versicherung noch abzuschließen.

Die folgenden Beispiele mögen verdeutlichen, wie sehr es sich lohnen kann, uns bereits sehr frühzeitig zu kontaktieren.

Hier erhalten Sie ergänzende Informationen über die von Dr. Tamm geleisteten Fortbildungen.

 

Referenzen:

gegen Gothaer:

Bereits 4 Monate nach Einreichung des von Dr. Tamm vorbereiteten Antrags gab die Versicherung rückwirkend ein uneingeschränktes Anerkenntnis ab, ohne dass die Versicherung eine körperliche Untersuchung des Mandanten durch einen von ihr beauftragten Sachverständigen anordnete.

 

gegen Ergo:

Der Mandant, ein Handwerker, litt unter orthopädischen Beschwerden und wandte sich zur Vorbereitung und Einreichung des BU-Antrags an Dr. Tamm. Nur 8 Tage nach Versand des Antrags gab die Versicherung rückwirkend ein uneingeschränktes Anerkenntnis ab.

 

gegen HUK Lebensversicherung:

Die Versicherung stellte die Zahlung der BU-Rente ein, nachdem sie erfahren hatte, dass der Mandant beim alten Arbeitgeber eine andere Tätigkeit ausübt, für die er denselben Lohn erhält wie in seiner früheren Tätigkeit, in Bezug auf welche die Versicherung eine Berufsunfähigkeit anerkannt hatte. Dr. Tamm wies die Versicherung darauf hin, dass die Voraussetzungen einer Verweisung nicht erfüllt sind. Bereits 3 Monate nach Versand des entsprechenden Schreibens teilte die Versicherung mit, dass sie an der getroffenen Entscheidung nicht mehr länger festhält und die BU-Rente nahtlos und unbefristet weiterzahlt.

 

gegen Heidelberger Lebensversicherung:

Der Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dr. Tamm damit, seinen Antrag an die Berufsunfähigkeitsversicherung  vorzubereiten und einzureichen. Nach nur 5 Monaten gab die Versicherung ein uneingeschränktes Anerkenntnis ab und zahlt dem Mandanten seitdem Berufsunfähigkeitsrente.

 

gegen Versicherungskammer Bayern:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung des Mandanten hatte die Rentenzahlung eingestellt. Das hatte sie damit begründet, dass der Mandant ja mittlerweile eine andere berufliche Tätigkeit ausübe, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Eine Berufsunfähigkeit läge daher nicht mehr länger vor. Dr. Tamm widersprach dem und wies den Versicherer darauf hin, dass dieser kein ordnungsgemäßes Nachprüfungsverfahren durchgeführt hatte. Auch entspräche die neue Tätigkeit nicht der früheren Lebensstellung. Nur 3 Wochen später teilte der Versicherer mit, dass er die Zahlung der Rente wieder aufnimmt und an seiner Einstellungsentscheidung nicht mehr weiter festhält. Neben dem Gehalt aus seiner neuer beruflichen Tätigkeit bezieht der Mandant nun weiterhin seine Berufsunfähigkeitsrente.

 

gegen Aachen Münchener:

Auch bei diesem Mandat wurde der Rentenantrag des Mandanten zur Einreichung bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung sorgfältig von Dr. Tamm vorbereitet. Dabei ging es um eine Berufsunfähigkeit wegen Burn-Out und wegen eines Chronic Fatigue Syndrom. Bereits 2 Wochen nach Antragstellung gab der Versicherer ohne vorherige Begutachtung des Mandanten durch einen Sachverständigen  ein uneingeschränktes Anerkenntnis ab und zahlte rückwirkend für die Zeit ab Beginn der Berufsunfähigkeit über 50.000,00 € an rückständiger Rente und überzahlten Beiträgen. Künftig erhält der Mandant  rund 2.000,00 € pro Monat an laufender Rente ausgezahlt und ist von der weiteren Prämienzahlung befreit. Ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Ansprüche hätte mit Kosten von rund 10.000,00 € zu Buche geschlagen.

 

gegen Aachen Münchener:

Auch hier beriet Dr. Tamm seinen Mandanten im Hinblick auf die korrekte Antragstellung und überprüfte den Antrag, bevor er ihn  für den Mandanten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung einreichte. Ursache der Berufsunfähigkeit waren mehrere Bandscheibenvorfälle. Die Überprüfung der Antragsunterlagen ergab, dass sich darin ein Auskunftsbogen der Krankenkasse befand, aus dem hervorging, dass der Mandant bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages einen Bandscheibenvorfall hatte. Einen solchen hatte er bei Abschuss des Vertrags im Fragebogen des Versicherers  jedoch nicht angegeben. Es ergab sich damit ein Hinweis auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, was dem Versicherer bei Durchsicht der Unterlagen wahrscheinlich sofort aufgefallen wäre.
Dr. Tamm riet dem Mandanten, der die Auskunft der Krankenkasse als eindeutig unzutreffend bezeichnete, zu seiner Krankenkasse zu gehen und eine Korrektur zu veranlassen. Die Krankenkasse nahm diese umgehend vor, nachdem die Überprüfung im System ergeben hatte, dass sich der Sachbearbeiter lediglich verschrieben hatte. Dem Mandanten selbst war der Schreibfehler gar nicht aufgefallen. Dieser hätte aber bei ungeprüfter Einreichung der Bescheinigung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wahrscheinlich zu einer Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung geführt, und der Mandant hätte bis zur Klärung des Irrtums wertvolle Zeit verloren. So aber gab der Versicherer nur 3 Monate nach Antragstellung ein uneingeschränktes Anerkenntnis ab und zahlte für die Vergangenheit rund 38.000,00 € an Rente und überzahlten Beiträgen an den Mandanten.

 

gegen Volkswohlbund Versicherung:

Der Mandant - ein Versicherungsmakler - befand sich noch im Krankentagegeldbezug. Dr. Tamm bereitete für ihn den Antrag an die Berufsunfähigkeitsversicherung vor und reichte diesen dann beim Versicherer  ein. Dem Antrag lag eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Burn-Out und Depressionen zugrunde. Bereits nach weniger als 2 Monaten gab die Versicherung ohne vorherige Begutachtung durch einen Sachverständigen ein uneingeschränktes Anerkenntnis ab und zahlte für die Vergangenheit rund 43.000,00 € an Rente und überzahlten Versicherungsbeiträgen an den Mandanten.

 

gegen Volkswohlbund Versicherung:

Auch in diesem weiteren Fall erhielt der Mandant von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung nach  Vorbereitung und Einreichung des Rentenantrags durch Rechtsanwalt Dr. Tamm innerhalb von nur rund 2 Monaten ein Anerkenntnis. Auch in diesem Fall lag dem Rentenantrag eine Berufsunfähigkeit wegen Burn-Out und Depressionen zugrunde.

 

gegen Ergo:

Nach sorgfältiger Vorbereitung und Einreichung des Antrags durch Rechtsanwalt Dr. Tamm erhielt der Mandant  nur 3 Monate nach Einreichung des Antrags ein uneingeschränktes Anerkenntnis auf der Grundlage einer Berufsunfähigkeit wegen Burn-Out und Depressionen.

Weitere Referenzen finden Sie hier:

tamm-law.de/html/referenzen.html

 

Home   Berufsunfaehigkeit   Unfallversicherung   Lebensversicherung   Krankenversicherung   Impressum/Datenschutz 

 

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Würzburg, Bayern, Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsrente, Rente, Beratung Antragstellung, Nachprüfungsverfahren, vorvertragliche Anzeigepflicht, Obliegenheitsverletzung,

Burn-Out-Syndrom, Depressionen, Arbeitsunfall, Unfall, Nachprüfungsverfahren, BUZ, Zusatzversicherung, Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Krankentagegeld, Krankentagegeldversicherung,

Erwerbsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit